Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2022
Eröffnungen
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
15.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.06.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.02.2012
Neueintragungen